Geblitzt?

Wir übernehmen Ihr Bußgeld bis 160€ und die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung bis 150€.

Dazu müssen nur drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid (Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen!) übermitteln
  2. Vollmacht ausdrucken, unterschreiben und per Post übersenden
  3. Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung (bis 150,00 € Selbstbeteiligung) für das Bußgeldverfahren einschließlich I. Instanz  Deckungszusage kann durch Sie oder durch die Kanzlei eingeholt werden

Schicken Sie ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit Ihrer Telefonnummer einfach per

Post:
Ausgeblitzt.de
Johann-Stelling-Straße 40,
17489 Greifswald

Handy: 01522 1627463 (WhatsApp!)
Fax: 03834/ 777 379

E-Mail: info(at)ausgeblitzt.de oder
einfach über das nebenstehende Formular

Keine ausländischen Bußgelder! Keine Bußgelder für Park- und Haltverstöße!

So geht´s

Nach Eingang der Unterlagen fordern wir die Bußgeldakte an und prüfen den Vorgang auf Verfahrens-, Rechts- und Messfehler, ggfls. mit sachverständiger Hilfe durch einen Gutachter für Verkehrsmesstechnik. Sollten Fehler vorhanden sein, beantragen wir nach Rücksprache mit Ihnen die Einstellung des Bußgeldverfahrens bzw. die Rücknahme des Bußgeldbescheides oder Herabsetzung bzw. Erhöhung des Bußgeldes unter Aufhebung des Punktes.

Wird festgestellt, dass der Bußgeldbescheid und die Messung fehlerfrei sind, übernehmen wir dennoch nach Rücknahme des Einspruchs Ihr Bußgeld bis 160 €; Punkte bleiben bestehen. Die Verfahrenskosten trägt nach erteilter Deckungszusage Ihre Rechtsschutzversicherung; die Selbstbeteiligung (bis 150 €) entfällt.

Sie zahlen somit künftig kein Bußgeld mehr (bis 160,00 €) und erhalten zudem eine umfassende Prüfung Ihres Bußgeldbescheides, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.

Bußgeldbescheid und Vollmacht hier an uns weiterleiten. 

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